Im Rahmen des Privatrechts erstelle und kontrolliere ich Verträge aller Arten, und zwar sowohl für persönliche als auch für unternehmerische Zwecke.
Ein Großteil der Rechtsagenda besteht aus der Eintreibung der Forderungen von unternehmerischen und nicht unternehmerischen Subjekten in dem Gerichtsverfahren und in der Zwangsvollstreckung. In dieser Hinsicht kooperiere ich mit einigen Gerichtsvollziehern.
In meiner Praxis orientiere ich mich auf die Eintreibung des Schadenersatzes und zwar vor allem des Körperschadenersatzes (der meistens als Folge von Verkehrsunfällen entsteht), wobei ich in solchen Fällen den Mandanten sowohl im Zivilverfahren, als auch bei Wahrnehmung seiner Rechte im Strafverfahren oder im Verwaltungsverfahren mittels des sogenannten Adhäsionsverfahrens vertrete.
Die Mandanten als Erbfolger vertrete ich in dem Erbverfahren, und zwar im Rahmen der Annahme oder der Ablehnung der Erbschaft, in Erbstreitigkeiten und bei Erledigung des Erbes. Genauso nehme ich Rechte der Gläubiger wahr, wenn deren Forderungen hinter dem Verstorbenen in das Erbverfahren anzumelden und gegebenenfalls gegen die Erben des Verstorbenen einzutreiben sind.
Ich habe reichlich Erfahrung mit der Vertretung der Wohnungseigentümergemeinschaften und zwar vor allem mit Eintreibung der Dienstleistungsvorschüsse und der Gebühren in den Reparaturfonds, aber auch hinsichtlich der organisatorischen Angelegenheiten der Gemeinschaft.
Mir sind die Problematiken des Persönlichkeitsrechtes und des Verbraucherrechtsschutzes bekannt. Weiterhin beschäftige ich mich mit Urheberrecht und unlauterem Wettbewerb.
Ich beschäftige mich mit dem Immobilienrecht, inklusive der dinglichen und persönlichen Dienstbarkeiten. Genauso biete ich Beratung hinsichtlich des Pfandrechts.