In Rechtsverhältnissen mit internationalem Element ist das grundsätzliche Problem die Bestimmung des sogenannten Entscheidungsrechts, also so eines Rechtes, nach dem sich das materiellrechtliche und prozessrechtliche Verhältnis zwischen seinen Teilnehmern richtet. Dieser Bedarf entsteht vornehmlich im Moment, in dem es zu Streit zwischen Teilnehmern so eines Verhältnisses kommt und es ist festzustellen, bei welchem Gericht in welchem Land eine Klage ggf. erhoben werden soll und nach welchem Recht das Gericht entscheiden wird. Es braucht also das EU-Recht, internationale Verträge zwischen beteiligten Ländern und schließlich ihre eigene heimische Rechtsregelung zu kennen.
In dieser Hinsicht orientiere ich mich vor allem auf:
- die Wahl des entscheidenden Materiell- und Prozessrechts
- das Prorogationsabkommen (Bestimmung des örtlich und sachlich zuständigen Gerichts)
- Erstellung der allgemeinen Geschäftsbedingungen
- Ausfertigung der Zahlungs- und Lieferungsbedingungen
- internationalen Warenkauf
- internationales Transport- und Speditionsrecht
- internationale Arbeitnehmerverhältnisse (das Recht der Pendler)
- internationale Familienverhältnisse (Unterhalt, Erziehung und Kinderpflege)