In meiner Anwaltspraxis beschäftige ich mich intensiv mit der Verteidigung von Mandanten im Laufe des ganzen Strafverfahrens. Ebenso wirke ich als Bevollmächtigter der Beschädigten bei Geltendmachung derer Schadenersatzansprüche oder bei Eintreibung der ungerechtfertigter Bereicherung im Strafverfahren. Ebenso helfe ich Mandanten bei Stellung der Strafanzeige.
Darüber hinaus erstelle ich für meine Klienten - juristische Personen - ein sog. Compliance-Management-System, mit dem eine juristische Person möglichen strafbaren Handlungen ihrer statutarischen Organe, Mitarbeiter oder anderer Personen gemäß § 8 des Gesetzes Nr. 418/2011 Slg. über die strafrechtliche Haftung juristischer Personen und Verfahren gegen sie vorbeugen kann, wobei ein solches erstelltes Compliance-Programm der juristischen Person ermöglichen kann, sich im Falle einer rechtswidrigen Handlung ihres statutarischen Organs, Mitarbeiters oder anderer Personen gemäß § 8 des Gesetzes der Verantwortung zu entziehen. Zu diesem System gehören in erster Linie schriftliche Unterlagen und Schulungen, die ich ebenfalls durchführe.